Welche Umschulungen Bezahlt Das Arbeitsamt
Förderungen der beruflichen Weiterbildung und Umschulung
Wenn Sie sich weiterbilden wollen, gibt es viele Möglichkeiten der Unterstützung und finanziellen Förderung.
Lassen Sie sich beraten
Nutzen Sie ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter: Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie mit einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung Ihre Aussichten auf dem Arbeitsmarkt verbessern können und welche Förderungen für Sie infrage kommen.
Vereinbaren Sie gleich einen Termin bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter:
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Wichtige Förderungen im Überblick
Bildungsgutschein
Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Damit wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird.
Einen Bildungsgutschein erhalten Sie, wenn dice Weiterbildung notwendig ist,
- damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann,
- eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder
- ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.
Anerkannt wird dice Notwendigkeit der Weiterbildung bei arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch, wenn die zusätzlichen oder ergänzenden beruflichen Qualifikationen zu einer Kompetenzerweiterung und Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten führen. Auch solche Qualifikationen müssen sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientieren. Darüber hinaus kann der Erwerb von Grundkompetenzen insbesondere in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologien gefördert werden, wenn dies erforderlich ist, um erfolgreich an einer abschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen zu können.
Auf die Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses sowie eines Hauptschul- oder vergleichbaren Schulabschlusses besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch.
Inhalt des Bildungsgutscheins
Folgende Informationen sind auf dem Bildungsgutschein vermerkt:
- Ziel der Weiterbildung
- Dauer der Weiterbildung
- regionaler Geltungsbereich
- Kosten, die übernommen werden (zum Beispiel Lehrgangskosten, Fahrtkosten)
- Gültigkeitsdauer
Soziale Absicherung
Sie sind sozial abgesichert, wenn Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit eine Weiterbildung besuchen, die mit Bildungsgutschein gefördert wird. Welche Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung von der Agentur für Arbeit übernommen werden, können Sie folgendem Merkblatt entnehmen: Merkblatt Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Beratung
Einen Bildungsgutschein können Sie nur erhalten, wenn Sie zuvor durch Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter beraten wurden. Einen Beratungstermin können Sie telefonisch oder über das Kontaktformular anfragen:
0800 four 555500 (gebührenfrei), Montag – Freitag, 8 – 18 Uhr
Beratungstermin anfragen
Weiterbildungsprämie
Wer eine berufliche Weiterbildung besucht, die zum Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führt („Umschulung" oder „Vorbereitungslehrgang auf die Externenprüfung") kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterbildungsprämie erhalten.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an beruflichen Weiterbildungen, dice zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führen und nach dem 1. August 2016 begonnen haben. Dice Ausbildungsdauer muss auf mindestens 2 Jahre festgelegt sein.
Wie sieht die Förderung aus?
Wer im Rahmen einer Umschulung die Zwischenprüfung bei einer Kammer erfolgreich ablegt, hat Anspruch auf eine Prämie von 1.000 Euro. Voraussetzung ist, dass in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen eine Zwischenprüfung festgelegt ist.
Dice Prämie für das Bestehen der Abschlussprüfung bei Umschulungen beziehungsweise der Externen-/Nichtschülerprüfung beträgt i.500 Euro.
Wer hilft weiter?
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Einen Beratungstermin zu den Fördervoraussetzungen können Sie telefonisch oder über das Kontaktformular vereinbaren:
Termin anfragen
0800 4 555500 (gebührenfrei), Montag – Freitag, 8 – 18 Uhr
Zukunftsstarter – Initiative zum Nachholen eines Berufsabschlusses
Dice Initiative „Zukunftsstarter" der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter unterstützt junge Erwachsene ab 25 dabei, einen Berufsabschluss nachzuholen.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Gefördert werden Qualifizierungen in Vollzeit oder Teilzeit, die auf einen anerkannten Berufsabschluss vorbereiten. Das kann zum Beispiel über eine Umschulung oder einen Lehrgang bei einer Bildungseinrichtung erfolgen, der auf die sogenannte „Externenprüfung" vorbereitet.
Zukunftsstarter richtet sich an folgende Personengruppen:
- Gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keinen Berufsabschluss haben,
- gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Berufsabschluss, wenn sie seit 4 Jahren einer an- oder ungelernten Tätigkeit nachgehen und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben,
- Berufsrückkehrende beziehungsweise Wiedereinsteigende.
Wie sieht die Förderung aus?
Bei der Umschulung in einem Betrieb soll es eine Ausbildungsvergütung geben. Förderbar sind auch Lehrgangs-, Fahrt- und Kinderbetreuungskosten. Unter Umständen erhalten Sie eine Prämie, wenn Sie dice Zwischen- oder Abschlussprüfung bestehen.
Wer hilft weiter?
Einen Beratungstermin zu den Fördervoraussetzungen können Sie telefonisch oder über das Kontaktformular vereinbaren:
Termin anfragen
0800 4 555500 (gebührenfrei), Montag – Freitag, eight – 18 Uhr
Förderungen von anderen Stellen
Neben der Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten durch andere Stellen. Diese richten sich zum Beispiel speziell an Berufstätige, die über eine Weiterbildung beruflich aufsteigen möchten.
Aufstiegs-BAföG
Eine Weiterbildung, die einen beruflichen Aufstieg ermöglicht, kann durch das sogenannte „Aufstiegs-BAföG" finanziell unterstützt werden.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Gefördert werden kann die Vorbereitung auf über 700 rechtlich geregelte Abschlüsse wie beispielsweise die zum/zur Meister/in, Betriebswirt/in oder Erzieher/in.
Vorbereitungslehrgänge auf die jeweilige Prüfung können in Voll- oder Teilzeit stattfinden und müssen eine Dauer von mindestens 400 Unterrichtsstunden haben.
In der Regel wird folgendes erwartet: eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und anschließende Berufspraxis. Auch Absolventinnen und Absolventen eines Bachelor-Studiums, Studienabbrecher/innen beziehungsweise Abiturientinnen und Abiturienten können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Wie sieht die Förderung aus?
Die Förderung besteht aus Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, kombiniert mit zinsgünstigen Darlehen. Förderfähig sind auch Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt sowie - bei Alleinerziehenden - die Kosten für eine Kinderbetreuung während der Fortbildung. Wird ein Vollzeitlehrgang besucht, kann ein Beitrag zum Lebensunterhalt beantragt werden.
Wer hilft weiter?
Weitere Informationen, einen Förderrechner sowie Adressen der zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung finden Sie auf der Webseite zum Aufstiegs-BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Bei Fragen zur Förderung wenden Sie sich an die Info-Hotline zum Aufstiegs-BAföG:
0800 622 36 34 (gebührenfrei)
Aufstiegsstipendium
Das Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt besonders begabte Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung und Praxiserfahrung dabei, einen ersten akademischen Hochschulabschluss zu erwerben.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert.
Die Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung
- Eine Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren (zum Zeitpunkt der Bewerbung und vor Studienbeginn)
- Ein Nachweis über dice besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf
- Kein Hochschulabschluss. Für bereits Studierende aureate: Eine Bewerbung ist bis zur Beendigung des zweiten Studiensemesters möglich
Es wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, Sie haben keinen Anspruch auf die Förderung
Wie sieht die Förderung aus?
Wer gefördert wird, erhält monatliche Stipendienbeträge und Büchergeld. Auch eine Betreuungspauschale für Kinder unter zehn Jahren kann gewährt werden. Dice Förderung erfolgt als Pauschale und ist damit unabhängig vom Einkommen. Sie muss nicht zurückgezahlt werden.
Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt begabte junge Menschen im Anschluss an eine Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.
Das Stipendium fördert anspruchsvolle, in der Regel berufsbegleitende Qualifizierungen sowie Aufstiegsweiterbildungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Bewerbung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen.
Daneben ist die besondere Qualifikation für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens fifteen Stunden berufstätig oder bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet sein.
Fine art der Förderung
Innerhalb des Förderzeitraums können Sie Zuschüsse für die Weiterbildung beantragen. Das bedeutet, dass Sie bei den Kosten der Weiterbildung einen Eigenanteil leisten müssen.
Bildungsprämie
Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, unterstützt Sie die Bundesregierung bei einer berufsbezogenen Weiterbildung mit einer Bildungsprämie. Sie besteht aus einem Prämiengutschein und einem Spargutschein.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Förderfähig ist die Teilnahme an berufsbezogenen Weiterbildungen – sofern diese nicht vom Arbeitgeber veranlasst sind. Auch wer sich im Bereich Grundbildung, Sprachen, It oder zur Vorbereitung auf eine sogenannte Externenprüfung qualifizieren will, kann dice Gutscheine einlösen. Neben Präsenzunterricht sind auch Fernlehrgänge förderfähig.
Voraussetzungen für dice Förderung sind:
- Sie müssen mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden.
- Ihr zu versteuerndem Jahreseinkommen beträgt weniger als twenty.000 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung 40.000 Euro).
Wie sieht die Förderung aus?
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Teilnahmegebühren (höchstens 500 Euro). Sie bezahlen also einen Teil der Weiterbildung selbst, für den anderen Teil übergeben Sie dem Bildungsträger den Prämiengutschein. Beim Spargutschein werden vermögenswirksame Leistungen zur Finanzierung einer Weiterbildung verwendet.
Wer hilft weiter?
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite zur Bildungsprämie.
Bildungsscheck
Einige Bundesländer bieten als Förderangebote sogenannte Weiterbildungsschecks an. Diese Gutscheine können Sie bei einem zugelassenen Bildungsträger einlösen. Je nach Bundesland werden sie auch als „Weiterbildungsbonus", „Bildungsschecks" oder „Quali-Schecks" bezeichnet.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Förderfähig sind in der Regel berufliche Weiterbildungen mit und ohne Abschluss, mit denen Erwerbstätige ihre beruflichen Kenntnisse erweitern oder an aktuelle Entwicklungen anpassen. Je nach Bundesland können auch berufsbegleitende Studiengänge unterstützt werden.
Die Voraussetzungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. In der Regel richtet sich dice Förderung an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, aber auch Auszubildende, Berufsrückkehrer/innen, Freiberufler/innen und Kleinunternehmer/innen mit Wohnsitz im jeweiligen Bundesland.
Unter Umständen ist die Förderung auf Ältere, Beschäftigte mit Migrationshintergrund, niedrigem Verdienst, ohne Schul- oder Berufsabschluss oder in Klein- und Mittelbetrieben beschränkt.
Wie wird gefördert?
Die Länder legen fest, bis zu welcher Obergrenze eine Förderung erfolgen kann (zum Beispiel l Prozent der Lehrgangskosten oder maximal one.000 Euro). Ergänzend ist eine finanzielle Eigenbeteiligung vorgesehen.
Wer hilft weiter?
Einen Überblick zu den länderspezifischen Programmen erhalten Sie bei der Förderungssuche des InfoWeb Weiterbildung (IWWB). Sie können auch das Infotelefon zur Weiterbildungsberatung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nutzen.
Bildungsurlaub
„Bildungsurlaub" (auch „Bildungsfreistellung" oder „Bildungszeit" genannt) ist ein Förderangebot der Bundesländer – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen.
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie diesen bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Der Arbeitgeber kann Sie dann bezahlt freistellen. Die Freistellung nutzen Sie für dice Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Dice Voraussetzungen für eine Förderung unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland:
- In der Regel können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamtinnen und Beamte mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland teilnehmen.
- Dice Anzahl der Tage, dice gewährt wird, kann vom Alter abhängen.
Neben beruflicher Weiterbildung können – abhängig vom jeweiligen Bundesland – auch Qualifizierungen für Ehrenämter oder zu Themen der politischen und kulturellen Bildung unterstützt werden.
Wie sieht die Förderung aus?
Meist werden v Tage Freistellung pro Kalenderjahr gewährt. Dice Kosten der Bildungsmaßnahme und eventuelle Ausgaben für Anreise und Unterkunft müssen Sie selbst tragen.
Wer hilft weiter?
Eine Übersicht finden Sie auf der Seite zum Bildungsurlaub im InfoWeb Weiterbildung (IWWB). Die Weiterbildungsdatenbanken der Länder ermöglichen meist eine Suche nach Bildungsangeboten, die sich als Bildungsurlaub nutzen lassen.
Berufliche Weiterbildung während Kurzarbeit
Sie können dice Zeit Ihrer Kurzarbeit nutzen und sich fit für die Arbeit von morgen machen – wir unterstützen Ihren Arbeitgeber dabei.
Die Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung Ihres Arbeitgebers für die Weiterbildung während Kurzarbeit finden Sie auf der Seite Förderung von Weiterbildung.
Dort finden sie auch weitere Informationen, sowie Antworten auf dice häufigsten Fragen zur Weiterbildung während Kurzarbeit.
Source: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung
Posted by: mcgeethiped.blogspot.com
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